Rechnungswesen und Steuerberatung: Preise 6 Prozent über Vorjahr
Das Statistische Bundesamt hat am Freitag die Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 2. Quartal 2026 veröffentlicht. Für Kanzleien ist eine Zeile darin besonders interessant: Dienstleistungen des Rechnungswesens kosteten 6,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Dazu die Preise der Arbeitnehmerüberlassung und eine Forderung der Bundesärztekammer zum Bürokratieabbau.
Rechnungswesen +6,0 Prozent, Rechtsberatung +4,1 Prozent
Am 18. September 2026 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) den Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen für das 2. Quartal 2026 vorgelegt (Pressemitteilung Nr. 329). Erzeugerpreise sind die Preise, die Unternehmen für ihre Leistungen verlangen. Insgesamt lagen sie 3,7 Prozent über dem Vorjahresquartal und 1,6 Prozent über dem Vorquartal. Einen stärkeren Anstieg zum Vorjahr gab es zuletzt im 4. Quartal 2022 mit 4,5 Prozent. Als Gründe nennt Destatis Anpassungen an gestiegene Kosten zu Jahresbeginn und die Energiepreise, die infolge des Iran-Kriegs gestiegen sind. Am stärksten stiegen die Preise in Verkehr und Lagerei mit 6,2 Prozent.
Im Abschnitt der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen lag das Plus bei 2,8 Prozent. Innerhalb dieses Abschnitts stiegen die Preise für Dienstleistungen des Rechnungswesens um 6,0 Prozent und für Rechtsberatungsleistungen um 4,1 Prozent, jeweils gegenüber dem 2. Quartal 2025. Das sind die beiden höchsten Werte unter den Teilindizes, die Destatis für diesen Abschnitt ausweist. Ingenieurbüros und technische Beratung kamen auf 1,7 Prozent, Werbeagenturen auf 0,2 Prozent. Gegenüber dem Vorquartal blieb der Index für das Rechnungswesen unverändert, die Erhöhung war also schon im 1. Quartal wirksam.
Als Grund nennt Destatis unter anderem die Mitte 2025 in Kraft getretenen neuen Vergütungsordnungen mit höheren Gebühren für Rechts- und Steuerberatungsberufe. Außerdem gaben die befragten Unternehmen allgemeine Preiserhöhungen zu Jahresbeginn an, mit denen sie auf höhere Allgemeinkosten und Löhne reagiert hätten. Diese Begründungen stammen laut Destatis aus den Angaben der befragten Unternehmen.
Auf der Basis 2021 = 100 steht der Index für das Rechnungswesen bei 121,3. Die Preise liegen damit gut 21 Prozent über dem Niveau von 2021, beim Gesamtindex aller Dienstleistungen sind es 15,3 Prozent.
Für die Personalplanung in der Steuerberatung ist das ein Hinweis, keine Rechnung. Wenn die Honorare steigen und die Kanzleien als Grund ausdrücklich höhere Löhne nennen, wächst der Spielraum bei den Gehältern. Der Wettbewerb um Steuerfachangestellte und Berufsträger findet aber auch über Arbeitszeit, Homeoffice und Mandatsstruktur statt. Wer eine Stelle neu ausschreibt, sollte die Gehaltsspanne deshalb am aktuellen Markt ausrichten und nicht an der Einstellung vor drei Jahren. Was eine Vakanz in der Kanzlei kostet, rechnet der Ratgeber zu den Vakanzkosten durch.
Arbeitnehmerüberlassung +2,5 Prozent
In derselben Meldung weist Destatis die Preise für die befristete Überlassung von Arbeitskräften aus. Sie lagen im 2. Quartal 2026 um 2,5 Prozent über dem Vorjahresquartal und 0,6 Prozent über dem Vorquartal. Als Ursachen nannten die Unternehmen vor allem gestiegene Tariflöhne und höhere sonstige Betriebskosten seit Jahresbeginn. Der Index steht bei 123,6 (2021 = 100). Reinigungsleistungen verteuerten sich mit 3,7 Prozent etwas stärker, ebenfalls wegen höherer Tariflöhne. Für den gesamten Abschnitt der Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen meldet Destatis ein Plus von 3,5 Prozent.
Für den Vergleich zwischen Zeitarbeit, Vermittlung und eigener Suche ist der Stundensatz nur ein Teil der Rechnung. Ob sich die Überlassung rechnet, hängt davon ab, wie lange die Lücke besteht und ob die Person dauerhaft bleiben soll. Einen Vergleich der drei Wege mit ihren Kostenlogiken bietet der Ratgeber Personalvermittlung, Zeitarbeit oder Eigenrecruiting.
Bundesärztekammer: Verwaltungsaufwand um 10 Prozent pro Jahr senken
Zum Auftakt der parlamentarischen Arbeit nach der Sommerpause hat die Bundesärztekammer (BÄK) am 16. September 2026 ihre Forderungen an die Bundesregierung vorgelegt. Neben der Reform der Notfallversorgung, dem Umstieg auf ein Primärversorgungssystem und der Weiterentwicklung der Krankenhausreform nennt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den Bürokratieabbau. Er fordert eine gemeinsame Bürokratie-Task-Force von Politik und ärztlicher Selbstverwaltung und eine Senkung der administrativen Belastung für Ärztinnen und Ärzte um mindestens zehn Prozent pro Jahr.
Die Forderung ist noch kein Beschluss. Für Arbeitgeber in Klinik und Praxis betrifft das Thema aber auch die Personalgewinnung, denn die Verwaltungslast ist ein Arbeitsbedingungsfaktor. Wer im Gespräch mit einer Ärztin oder einem MFA konkret sagen kann, wie Dokumentation und Abrechnung im Haus organisiert sind, beantwortet eine Frage, die in Vorstellungsgesprächen ohnehin kommt. Mehr zur Lage in Medizin und Gesundheitswesen steht im Ratgeber zum Fachkräftemangel im Gesundheitswesen.
Quellen: Statistisches Bundesamt – „Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 2. Quartal 2026: +3,7 % zum Vorjahresquartal“, Pressemitteilung Nr. 329 (18.09.2026) · Bundesärztekammer – „BÄK fordert: Reformen angehen, Bürokratie abbauen, Vertrauen schützen“, Pressemitteilung vom 16.09.2026
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